05. September 2010

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Zahlungsplan laut Bauträgergesetz
Das Bauträgergesetz, welches zum Schutz des Bauherrn 1999 beschlossen wurde,
legt einen genauen Zahlungsplan je nach Baufortschritt fest.
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Dieser Zahlungsplan ist gesetzlich geregelt und beträgt je Baufortschritt maximal:
| 30,0% |
Anzahlung bei Baubeginn. Voraussetzung ist natürlich eine gültige Baubewilligung |
28,0% |
Teilzahlung nach erfolgter Fertigstellung des Rohbaues einschließlich Dachkonstruktion |
17,5% |
Nach Fertigstellung der Rohinstallationen, davon sind 5% Elektro und 12,5% Heizung & Sanitär |
10,5% |
Nach Fertigstellung der Fenster und sämtlicher Verglasungen |
11,9% |
Bei Bezugsfertigstellung |
2,1% |
Bei Übernahme des Objektes |
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Mit der Novelle zum Bauträgergesetz vom Juli 2008 wurden die Rechte zum Schutz der Konsumenten gegenüber dem Bauträger weiter gestärkt.
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So ist der Bauträger künftig verpflichtet, den Erwerbern einen Haftrücklass in Höhe von 2% des Kaufpreises für die Dauer von 3 Jahren einzuräumen. Diesen Haftrücklass kann der Bauträger durch eine Bankgarantie oder eine Versicherung ersetzen. Dadurch wird der Bauherr gegen künftige Mängel am Bauwerk gesichert.
Grundsätzlich gilt, egal ob das Bauträgergesetz angewendet wird oder nicht: Bezahlen Sie nie Leistungen im Voraus, ausser natürlich die Anzahlung.
Ihr Team von Bauvz.at
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